Die Bewertung von Altsubstanz beinhaltet in aller Regel auch die Begutachtung von Holz. Mit der Qualifikation als Holzschutzgutachter gehören Objektanalysen mit Befundaufnahme und Bewertung bezüglich Holzschädigungen zum Leistungsspektrum und sind ein wichtiges Bindeglied für die Ingenieurtechnische Beurteilung der bestehenden Holzkonstruktionen. Neben der Bestimmung der Schädigungsart und der Bewertung des Gefährdungspotenzials, arbeiten wir individuell angepasste Sanierungskonzeptionen aus, die von der Ausschreibung über die Vergabe und Bauüberwachung vor Ort bis zur Abnahme betreut werden.
Entsprechen Holzlieferungen nicht den bestellten oder ausgeschriebenen Qualitäten oder bestehen Zweifel an einzubauenden Holzarten, ist deren Bestimmung erforderlich, um im Planungskonzept festgelegte natürliche Dauerhaftigkeiten sicher zu stellen. Im Denkmalbereich müssen Holzboden-, Treppen-, Vertäfelungs- oder Intarsienergänzungen an die vorhandenen Holzarten angepasst werden. Auf Grundlage mikroskopischer Untersuchungen werden Holzartenbestimmungen im Labor durchgeführt und die Holzart bestimmt.